📘 Beratung zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG BW)
Pflicht erfüllt – individuell beraten – vollständig dokumentiert.
In Baden-Württemberg verpflichtet das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG BW) Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden, beim Austausch der zentralen Heizungsanlage mindestens 15 % erneuerbare Energien einzusetzen. Diese gesetzliche Vorgabe betrifft viele Sanierungsprojekte – und stellt Eigentümer oft vor Fragen.
Wir beraten Sie zu allen zugelassenen Erfüllungsoptionen – und helfen Ihnen, die für Ihr Gebäude wirtschaftlich und technisch sinnvollste Lösung zu finden. Gleichzeitig kümmern wir uns um den formellen Nachweis gegenüber dem Baurechtsamt.
🔍 Unsere Leistung – Ihre Sicherheit
Als erfahrene, unabhängige Energieberater bieten wir Ihnen:
✅ Mögliche Erfüllungsoptionen, zu denen wir beraten:
📝 Wir kümmern uns um die Nachweispflicht
Damit Sie sich nicht mit Formularen und Vorschriften herumschlagen müssen, übernehmen wir die Erstellung aller formalen Nachweise:
Mit uns erfüllen Sie das EWärmeG nicht nur gesetzlich korrekt – sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
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